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Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in 18528 Bergen auf Rügen, Straße der DSF - Vertrag über Dienstleistung Licht mit der E.DIS Netz GmbH

Die Stadt Bergen auf Rügen plant aktuell gemeinsam mit der E.DIS Netz GmbH zwischen der Kreuzung Putbuser Straße-Kreuzung Hermann Matern Straße die Errichtung einer modernen Beleuchtungsanlage inklusive Betrieb sowie Versorgung mit elektrischer Energie.

Die vorhandenen 11 Betonmasten inklusive Leuchtköpfe werden durch die E.DIS Netz GmbH fachmännisch demontiert und entsorgt und durch 11 LED-Leuchten inklusive 6 Meter Aufsatzmasten ersetzt.

Neben dem zusätzlichen Bau eines Schaltschrankes für die Straßenbeleuchtungsanlage werden die vorhandenen Kabel energetisch erneuert.

Mit der Realisierung der Maßnahme wird ein Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels des Landes MV geleistet.

Neben der damit verbundenen Energieeinsparung bzw. Energieeffizienzsteigerung wirkt sich das Projekt positiv auf den Erhalt unserer Umwelt aus und verbessert zudem auch die Energiekostenbilanz der Stadt Bergen auf Rügen.

Sportschwimmbad Bergen auf Rügen


03 / 2021 – Fördermittelbereitstellung (Sportstättenförderung des Landes) in Höhe von 400.000 € durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

03 / 2021 – Fördermittelaufstockung (EFRE) in Höhe von 1,4 Mio. Euro durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

02 / 2021 – Beginn der nationalen und EU-weiten Ausschreibung der Baulose

02 / 2021 – Erteilung des vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

02 / 2021   Baupläne - Satzungen
Bei bestimmten Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen MitarbeiterInnen. Eine eigene Recherche ist über das Bürgerportal des Landkreises Vorpommern - Rügen möglich. Bauleitpläne in Mecklenburg-Vorpommern «Bau- und Planungsportal M-V“
Satzung über den B-Plan Nr. 58 - Plansatzung (pdf) , Begründung zur Satzung , Umweltbericht , Zusammenfassende Erklärung

01 / 2021 – positiver Abschluss der Plausibilitätsprüfung durch das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock

01 / 2021 – Informationsveranstaltung (Entwurfsplanung/ Betreibung) zum Sportschwimmbad für alle Stadtvertreter (via Videokonferenz) Ergebnisprotokoll (pdf), Grundsätze für eine neue rechtliche Struktur-ECOVIS

01 / 2021    Projektfilm     https://youtu.be/GsUkd5_jJyw


12 / 2020 – Fertigstellung der Zuwendungs-Bau (Z-Bau)-Unterlagen und Einreichung beim Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Rostock

12 / 2020 – Fertigstellung der Genehmigungsplanung und Einreichung des Bauantrages

11 / 2020 – Fertigstellung der Entwurfsplanung 

07 / 2020 – Stellung eines Antrages auf Bewilligung einer Sonderbedarfszuweisung an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

06 / 2020 – Erteilung der Planungsaufträge nach der EU-weiten Vergabe



12 / 2019 – Beginn der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen

12 / 2019 – Beschluss 081-05/19 der Vorplanung zum Sportschwimmbad – Vorstellung durch das Architekturbüro

09 / 2019 – Stellung eines Antrages auf Städtebauförderung an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

06 / 2019 – Beschluss 006-1/19 Grundsatzentscheidung zum Neubau des Sportschwimmbades in Bergen auf Rügen

04 / 2019 – Stellung eines  Antrages auf Gewährung von Kofinanzierungshilfe an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

03 / 2019 – Stellung eines Antrages auf Sportstättenförderung des Landes beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

03 / 2019 – Business- und Liquiditätsplan,  Business- und Liquiditätsplan (pdf)

02 / 2019 – Fördermittelbereitstellung (EFRE) in Höhe von 4,75 Mio. Euro durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

01 / 2019 – Machbarkeitsstudie - Informationsmappe für Stadtvertreter und sachkundige Einwohner,  Machbarkeitsstudie Sportschwimmbad Bergen auf Rügen

10 / 2018 – Stellung eines Antrages zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

02 / 2018 – Beschluss 322-23/18 – Antrag CDU – Auftrag an die Verwaltung – Erarbeitung einer Konzeption im Zuge der Vorplanung bis einschließlich LPH2 mit Betreiberkonzept/ Businessplan/ Liquiditätsplan


12 / 2017 – Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

12 / 2017 -  Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

12 / 2017 - Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

12 / 2017 – Vorstellung einer Bedarfsanalyse / Machbarkeitsprüfung für eine Sportschwimmhalle  durch das Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen

04 - 11 / 2017 – Erstellung einer Bedarfsanalyse/ Machbarkeitsprüfung für eine Sportschwimmhalle durch das Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen (Erfahrungsaustausch mit Schwimmhallenbetreibern/ Abfrage der Bedarfe bei Schulen der Insel/ Abfrage der Bedarfe bei der DLRG/ Abfrage des Bedarfs bei den Krankenkassen)  

04 / 2017 – Beschluss 248-18/17: Planung und Errichtung einer Schwimmhalle – Änderungsantrag SPD – Konzept über die Machbarkeit eines Sportschwimmbades in der Stadt Bergen auf Rügen

12 / 2015 – Beschluss 112-08/15   zum ISEK der Stadt Bergen auf Rügen – Änderungsantrag Peter Wendekamm, Fraktion DIE LINKE: „ Die Errichtung eines Sportschwimmbades wäre wünschenswert.“

Neubau Fachgebäude mit Mensa und Außenanlagen - Regionale Schule "Am Rugard" in Bergen auf Rügen

11 / 2020  Das Bauvorhaben Fachanbau an der Regionalen Schule „Am Rugard“ kann nun umgesetzt werden. Mehrere Besuche in Schwerin, eine Vorplanung, der feste Glauben an das Gelingen und ein Minister, der sein Wort gehalten hat, gingen der Gewissheit voran. Am vergangenen Freitag ist uns die Fördermittelzusage für das Bauvorhaben vom Staatssekretär des Finanzministeriums, Herrn Heiko Miraß, übergeben worden. Vielen Dank an Minister Pegel, der sich für diesen Schulstandort mit eingesetzt hat.


08 / 2020   Die in Vorbereitung des Bauvorhabens erstellte Planung wurde bereits dem Energieministerium, Herrn Pegel im Jahr 2017 vorgestellt. Auf dessen Empfehlung gab es am 17.01.2018 bereits ein baufachliches Vorgespräch F4.3 beim Landesförderinstitut M-V. Im April 2018 fand im Rahmen eines Fördermittelsondierungsgesprächs eine Vor-Ort-Besichtigung zusammen mit dem Energieministerium statt. Die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme wurde durch das Ministerium festgestellt und bestätigt. Nach erneutem Hinweis des Bildungsenergieministeriums zum 4. Förderaufruf EFRE wurde die Planung hinsichtlich der Kosten aktualisiert und fristwahrend am 24.07.2020 ein Förderantrag beim Landesförderinstitut M-V eingereicht. Geplant ist es noch in diesem Jahr die Planungsleistungen europaweit auszuschreiben und zu beauftragen um die Entwurfsplanung sowie die Z-Bau-Unterlage als Grundlage der baufachlichen Prüfung vorzubereiten.


Inklusionsgerechte Sanierung der Grundschule Altstadt

08 / 2020  Die Erarbeitung der Z-Bau Unterlagen liegt dem Landesförderinstitut zur baufachlichen Prüfung vor. Die Baugenehmigung für die Anpassung des ehemaligen Polizeigebäudes zur vorrübergehenden Nutzung als ergänzendes Grundschulgebäude liegt seit 15.07.2020 vor. Des Weiteren wurde die Genehmigungsplanung zur Stellung des Bauantrages für die bauliche Anpassung für die barrierefreie Nutzung der Grundschule „Altstadt“ beim Landkreis zur Prüfung eingereicht. Die Prüfung der Unterlagen kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in drei Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Umbau des ehemaligen Polizeigebäudes ab dem November 2020. Nach Fertigstellung der Arbeiten im Februar 2021 soll in den Winterferien ( 08.02. – 19.02.2021) das Polizeigebäude bezogen werden. Im Anschluss wird die bauliche Anpassung für die barrierefreie Nutzung der Grundschule in zwei weiteren Bauabschnitten vorgenommen. Die Dauer der Gesamtmaßnahme erstreckt sich somit auf einen Zeitraum von 2 Jahren bei laufendem Schulbetrieb.


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