aktuelle Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne in Mecklenburg-Vorpommern "Bau- und Planungsportal M-V (Bergen auf Rügen)"
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Stadt Bergen auf Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Herrn Wojna senden.
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligungen sind auch per Mail unter stadtentwicklung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bekanntmachung der Stadt Bergen auf Rügen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Feuerwehr/Zivilschutz Bergen auf Rügen“ nach § 13a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung
Die Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen hat auf ihrer Sitzung am 21.05.2025 mit Beschluss-Nr. 067-05/25 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 60 „Feuerwehr/Zivilschutz Bergen auf Rügen“, sowie den Entwurf der Begründung gebilligt.
Es wurde ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und das Absehen einer Umweltprüfung / Umweltbericht beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.09.2025 bis 30.10.2025
Verfahrensunterlagen:
- Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Amtsbote
- Offenlagefassung - B-Plan Nr. 60 Plan
- Offenlagefassung - B-Plan Nr. 60 Begründung
- Anl. 1 - faunistischer Kartierbericht
- Anl. 2 - Fledermauserfassung
- Anl. 3 - Artenschutzfachbeitrag
- Anl. 4 - Baumkartierung
- Anl. 5 - Geotechnischer Bericht
- Anl. 6 - Brandschutzbedarfsplan
- Anl. 7 - Schalltechnisches Gutachten
Bekanntmachung der Stadt Bergen auf Rügen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vbB-Planes Nr. 63 „Hundepension Tilzow“ nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen hat auf der öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 mit Beschluss-Nr. 026-02/24, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für den teilweisen Bereich der ehemaligen Kaserne Tilzow, Gemarkung Tilzow, Flur 1, Flurstück 88/2 beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 29.09.2025 bis 30.10.2025.
Verfahrensunterlagen:
- Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung - Amtsbote
- Vorentwurf - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 63 Plan
- Vorentwurf - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 63 Begründung
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Stadt Garz / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Gustow / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligung sind auch per Mail unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bauleitplanverfahren – Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow, ergänzendes Verfahren
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gustow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf der Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der Planung wird die Teilaufhebung der rechtskräftigen Planung (ca. 2,2 ha) verfolgt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Anschnitt des Geltungsbereichs des noch bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 mit den Flurstücken 31/54, 31/59, 31/60, 31/61, 31/62, 31/95 (teilweise), 31/96, 31/97, 31/98, 31/99, 31/100, 31/101, 31/102, 31/108 der Gemarkung Gustow, Flur 3 sowie die Flurstücke 1/1, 1/2, 1/9, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/23, 1/22, 1/24, 1/25, 1/26 der Gemarkung Gustow, Flur 4.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden.
Verfahrensunterlagen:
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Lietzow / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Herrn Wojna senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Poseritz / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Ralswiek
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Herrn Wojna senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Rappin
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Herrn Wojna senden.
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligung sind auch per Mail unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bauleitplanverfahren – vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ der Gemeinde Rappin und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rappin
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rappin hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 04.04.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ für die Ortslage Zirmoisel gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Zirmoisel im westlichen Teil der Gemeinde Rappin, knapp 3 Kilometer süd-westlich von Rappin und ca. 1,5 km westlich der Kreisstraße K6. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 19/2 der Flur 1 Gemarkung Zirmoisel und umfasst eine Fläche von ca. 1,66 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden.
Verfahrensunterlagen:
- Entwurf 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rappin
- Entwurf Begründung 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rappin
- Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Rappin - Reiterhof Zirmoisel
- Entwurf Begründung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Rappin - Reiterhof Zirmoisel
- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Rappin - Reiterhof Zirmoisel
- Biotoptypenplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Rappin - Reiterhof Zirmoisel