aktuelle Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne in Mecklenburg-Vorpommern "Bau- und Planungsportal M-V (Bergen auf Rügen)"
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Stadt Bergen auf Rügen
Stellungnahmen, Informationen oder Anregungen können Sie an Frau Erwin unter stadtentwicklung@stadt-bergen-auf-ruegen.de senden.
Bekanntmachung der Stadt Bergen auf Rügen über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Feuerwehr/Zivilschutz der Stadt Bergen auf Rügen“
Die Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen hat am 15.04.2026 mit Beschluss Nr. 112-10/26 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Feuerwehr/Zivilschutz der Stadt Bergen auf Rügen“ sowie den geänderten Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr innerhalb der Ortslage Bergen auf Rügen. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Stralsunder Chaussee, der Ringstraße und dem Neuen Weg, Gemarkung Bergen, Flur 17, Flurstück 41. Ebenfalls betroffen von der Planung sind die Flurstücke 39 und 40 (jeweils teilweise) derselben Flur sowie teilweise des Flurstück 248 der Flur 14. Ergänzend soll der bestehende öffentliche Parkplatz ebenfalls auf Flurstück 41 als solcher planerisch abgesichert werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.06.2026 bis 27.07.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 1: geänderter Entwurf der Planzeichnung über den Bebauungsplan Nr. 60 »Feuerwehr/Zivilschutz der Stadt Bergen auf Rügen«
- Anlage 2: geänderter Entwurf der Begründung über den Bebauungsplan Nr. 60 »Feuerwehr/Zivilschutz der Stadt Bergen auf Rügen«
- Anlage 3: Faunistischer Kartierbericht Brutvögel und Reptilien für den Bebauungsplan Nr. 60 “Feuerwehr Bergen auf Rügen“, Dipl.-Biol. Thomas Frase, Rostock 2022
- Anlage 4: Stadt Bergen - Rügen - Bebauungsplan Nr. 60, Fledermauserfassung März 2022 bis Februar 2023, Henrik Pommeranz / Zoologische Gutachten & Biomonitoring; Rostock 2023
- Anlage 5: Artenschutzfachbeitrag (AFB) für den Bebauungsplan Nr. 60 »Feuerwehr Bergen auf Rügen«, Dipl. Biol. Thomas Frase / Biologische Studien; Rostock 2023
- Anlage 6: Protokoll und Kartierung von Einzelbäumen Alleebäumen sowie Kompensations-ermittlung, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß; Stralsund 2024
- Anlage 7: Geotechnischer Bericht mit Gründungs- und Ausbauempfehlungen, IBURO-Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchung und Umwelttechnik Rostock; Rostock 2023
- Anlage 8: Brandschutzbedarfsplan - Gemeinde Stadt Bergen auf Rügen, ISBM GmbH, Wolgast 2021
- Anlage 9: Gutachten Nr. 048P5 G1 Bebauungsplan Nr. 60 »Feuerwehr Bergen auf Rügen«, Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH; Berlin 2025
- Anlage 10: umweltbezogene Stellungnahmen der TÖBs
- Anlage 11: umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- Anlage 12: umweltbezogene Stellungnahmen
- Anlage 13: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Amtsbote
- Anlage 14: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Aushang Thesenvitz
Bekanntmachung der Stadt Bergen über das Bauvorhaben B196 Ortsumgehung Bergen nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V).
Die Informationen zum Planfestellungsverfahren sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die Verfahrensunterlagen sind in digitaler Form über die Links zum Vorhabenträger in der Bekanntmachung abrufbar.
- Bekanntmachung B196 Ortsumgehung Bergen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.06.2026 bis 30.06.2026
Bekanntmachung der Stadt Bergen auf Rügen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vbB-Planes Nr. 63 „Hundepension Tilzow“ nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen hat auf der öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 mit Beschluss-Nr. 026-02/24, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für den teilweisen Bereich der ehemaligen Kaserne Tilzow, Gemarkung Tilzow, Flur 1, Flurstück 88/2 beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 29.09.2025 bis 30.10.2025.
Verfahrensunterlagen:
- Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung - Amtsbote
- Vorentwurf - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 63 Plan
- Vorentwurf - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 63 Begründung
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Stadt Garz / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Gustow / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligung sind auch per Mail unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bauleitplanverfahren – Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow, ergänzendes Verfahren
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gustow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf der Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der Planung wird die Teilaufhebung der rechtskräftigen Planung (ca. 2,2 ha) verfolgt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Anschnitt des Geltungsbereichs des noch bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 mit den Flurstücken 31/54, 31/59, 31/60, 31/61, 31/62, 31/95 (teilweise), 31/96, 31/97, 31/98, 31/99, 31/100, 31/101, 31/102, 31/108 der Gemarkung Gustow, Flur 3 sowie die Flurstücke 1/1, 1/2, 1/9, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/23, 1/22, 1/24, 1/25, 1/26 der Gemarkung Gustow, Flur 4.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden.
Verfahrensunterlagen:
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Lietzow / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Poseritz / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Ralswiek
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Rappin
Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie per Mail an Frau Erwin unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de senden.
Bekanntmachung der Gemeinde Rappin über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rappin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rappin hat am 12.03.2026 mit Beschluss Nr. 31-06/26 den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rappin im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ sowie den geänderten Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Reiterhofs in Zirmoisel in der Gemeinde Rappin. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 19/2 (teilweise) der Flur 1 der Gemarkung Zirmoisel mit einer Größe von ca. 3,86 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.06.2026 bis 14.07.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 3: Umweltbericht zum F-Plan
- Anlage 4: Artenschutzfachbeitrag zum F-Plan
- Anlage 5: umweltbezogene Stellungnahmen der TÖBs zum F-Plan
- Anlage 6: umweltbezogene Stellungnahmen zum F-Plan
- Anlage 7: Bekanntmachung über die Öffentlichkeitbeteiligung zum F-Plan
Bekanntmachung der Gemeinde Rappin über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ der Gemeinde Rappin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rappin hat am 12.03.2026 mit Beschluss Nr. 32-06/26 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ der Gemeinde Rappin sowie den geänderten Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Städtebauliches Ziel ist der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Reiterhofs um Beherbergungskapazitäten, ein Betreiberwohnhaus, ein Hofcafé, eine Fahrzeug- und Maschinenhalle und ein Tierkrematorium in Zirmoisel in der Gemeinde Rappin. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 19/2 (teilweise) der Flur 1 der Gemarkung Zirmoisel mit einer Größe von ca. 3,86 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.06.2026 bis 14.07.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 4: Umweltbericht zum B-Plan
- Anlage 5: Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan
- Anlage 6: umweltbezogene Stellungnahmen der TÖBs zum B-Plan
- Anlage 7: umweltbezogene Stellungnahmen zum B-Plan
- Anlage 8: Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Sehlen
Stellungnahmen, Informationen oder Anregungen im Rahmen dieser Beteiligung können Sie per Mail an Frau Erwin unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de senden.
Bekanntmachung der Gemeinde Sehlen über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Reitanlage Tegelhof“ der Gemeinde Sehlen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sehlen hat am 01.06.2026 mit Beschluss Nr. 69-10/26 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Reitanlage Tegelhof“ der Gemeinde Sehlen sowie den geänderten Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur künftig geordneten und verbindlich geregelten Nutzung des bestehenden Reiterhofes mit Pensionspferdehaltung und Ferienquartieren im Ortsteil Tegelhof der Gemeinde Sehlen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 101/1, 101/2, 101/6 (teilweise), 101/7 (teilweise) der Flur 1 der Gemarkung Mölln-Medow sowie die Flurstücke 18 (teilweise) und 20 (teilweise) der Flur 1 der Gemarkung Tegelhof mit einer Größe von ca. 6,2 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.07.2026 bis 24.08.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 4: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Sehlen
- Anlage 5: Grußwort Dr. Ursula von der Leyen anlässlich der 4. Sehlener Reitertage 2011
- Anlage 6: Baugrunduntersuchung
- Anlage 8: Artenschutzprognose nach § 44 BNatSchG
- Anlage 9: umweltbezogene Stellungnahmen
- Anlage 10: umweltbezogene Stellungnahmen der TÖBs
- Anlage 11: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Aushang
Bekanntmachung der Gemeinde Sehlen über das Bauvorhaben B196 Ortsumgehung Bergen nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V).
Die Informationen zum Planfestellungsverfahren sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die Verfahrensunterlagen sind in digitaler Form über die Links zum Vorhabenträger in der Bekanntmachung abrufbar.
- Bekanntmachung B196 Ortsumgehung Bergen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.06.2026 bis 30.06.2026
Bekanntmachung der Gemeinde Sehlen über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sehlen „Windpark Groß Kubbelkow Süd“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sehlen hat am 07.04.2025 mit Beschluss Nr. 34-05/25 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sehlen beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für den „Windpark Groß Kubbelkow Süd“. Der Änderungsbereich ist ca. 141 ha groß und umfasst Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Groß Kubbelkow und der Flur 1 und 3 der Gemarkung Teschenhagen. Das Windenergievorhaben liegt auf Flächen zwischen Platvitz, Groß Kubbelkow, Teschenhagen, Güttin und Dreschvitz.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Aus diesem Grund erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.03.2026 bis 30.04.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 3: Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung 2025
- Anlage 4: Ergebnisbericht Brutvögel 2025
- Anlage 5: Geltungsbereich Tabelle
- Anlage 6: Geltungsbereich Karte
- Anlage 7: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Anlage 8: Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit