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Selbstbestimmungsgesetz

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wird es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert, ihren Geburtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. 

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können diesen in männlich, weiblich oder divers ändern lassen oder auch festlegen, dass keine Angabe zum Geschlecht gemacht wird. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. 

Die Änderungen können Sie durch persönliche Erklärung gegenüber jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.

Für die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss die Erklärung mindestens drei Monate vorher im Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung kann mündlich (vor Ort) oder schriftlich (handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie des Ausweises) erfolgen. 

Die Erklärung muss dann persönlich erfolgen, beim gleichen Standesamt in dem auch die Anmeldung erfolgte. 

Für die Abgabe einer Erklärung durch Minderjährige gelten Besonderheiten. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch.

Gebühren:

45,00 € für die Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung

15,00 € je urkunde oder Namensbescheinigung