Ahnenforschung
Die für die Ahnenforschung häufig angefragten Personenstandsregister werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vom Standesamt Bergen auf Rügen an das Stadtarchiv abgegeben. In der Regel werden die Personenstandsregister 110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach der Eheschließung und 30 Jahre nach dem Sterbefall in das Archiv der Stadt Bergen auf Rügen überführt. Die Unterlagen der ehemaligen Standesämter Bergen-Land, Garz-Land, Garz-Stadt, Rappin, Sehlen sowie Poseritz sind ab 1874 im Standesamt sowie im Archiv ebenfalls vorhanden.
Gebühren
Die Kosten für die Recherche und Ausstellung von Ablichtungen aus dem Personenstandsregister des Archivs richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergen auf Rügen.