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Urkundenanforderung

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründund einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. 

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der EIntrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge, Geschiwster oder Ehegatten. 

In allen anderen Fällen muss ein rechtliches interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden. 


Antragsstellung

Gerne können Sie die Urkunden elektronisch über das Urkundenportal für Mecklenburg-Vorpommern beantragen. 

Urkunden und Auszüge aus den Registern können aber auch per Brief, per Fax oder per E-Mail beantragt werden. Hierbei ist eine Kopie eines Personaldokuments beizufügen.

Nutzer von Online-Diensten müssen diese Kopie ebenfalls zusätzlich übersenden.

Ohne Vorlage bzw. Kopie des Personaldokuments kann keine Bearbeitung erfolgen.

Bei Nutzung fremder Online-Dienste entstehen höhere Kosten. 

Die Urkunde wird Ihnen nebst Gebührenbescheid zugesandt. Gerne kann die Abholung der Urkunden auch durch persönliche Vorsprache erfolgen. 


Gebühren

15,00 € je Urkunde

7,50 € für jede weitere urkunde zum gleichen Vorgang