Landtagswahl 2026
Am 20. September 2026 findet in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahl statt.
Im Folgenden sind Hinweise zur Landtagswahl zusammengestellt:
Öffnungszeiten Wahlbehörde / Briefwahllokal im Rathaus
- bis zum 21.08.2026 innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Zimmer 225)
- ab dem 24.08.2026 erweiterte Öffnungszeiten des Briefwahllokals (Ratssaal, Zimmer 306):
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 -15.30 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
- zusätzlich nur für Sonderfälle:
-
- Samstag, 19.09.2026 9.00 - 12.00 Uhr */**
- Wahl-Sonntag, 20.09.2026 8.00 - 15.00 Uhr **
* Nur für Neuausstellung Wahlschein/Briefwahlunterlagen, wenn ein Wahlschein nicht zugegangen ist.
** Nur für Antrag Wahlschein/Briefwahl, wenn wegen plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann - auch für Abholung der Briefwahlunterlagen durch Bevollmächtigten (schriftliche Vollmacht der/des erkrankten Wahlberechtigten erforderlich!).
** Nur für Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Antrag auf Wahlschein/Briefwahl, wenn Wahlberechtigte ohne eigenes Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Einreichen von Wahlvorschlägen
https://www.lk-vr.de/Politik/Wahlen/Landtagswahlen/
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/
Wählbarkeitsbescheinigung
Wählbarkeitsbescheinigungen erhalten Sie bei Ihrer Wahlbehörde.
Die Antragstellung ist schriftlich, persönlich im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, per E-Mail (mit vollständigem Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kandidaten und Bezeichnung Landtagswahl) oder online unter https://www.mv-serviceportal.de/leistung?leistungId=122239089&ortId=3731 möglich. Möchten Sie online kein Nutzerkonto anlegen, können Sie den Gastzugang nutzen.
Bei schriftlicher, Online- oder E-Mail-Beantragung werden Wählbarkeitsbescheinigungen an die im Melderegister verzeichnete Adresse des Kandidaten versendet.
Unterstützungsunterschrift /Bescheinigung Wahlrecht
Die Bescheinigung des Wahlrechtes für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie bei Ihrer Wahlbehörde.
Die entsprechend ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter sind per Post oder persönlich zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen.
Jede wahlberechtigte Person kann jeweils nur einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste mit Unterschrift unterstützen.
Bei Kreiswahlvorschlägen müssen die Unterstützungsunterschrift leistenden Personen in dem betreffenden Wahlkreis und bei Landeslisten im Land M-V wahlberechtigt sein.
Wahlhelfer werden
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der demokratischen Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Mitarbeit in den Wahlvorständen ist ein Ehrenamt.
Bitte unterstützen Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahllokal!
Jeder Wahlberechtigte im Amtsbereich kann in einem Wahlvorstand mitarbeiten, Mindestalter am Wahltag 16 Jahre.
Die Wahlvorstände erhalten durch das Amt Bergen auf Rügen, im Rahmen einer Schulung, eine Einweisung zur Vorbereitung.
Am Wahltag bereiten die Wahlvorstände vor Öffnung des Wahllokales den Wahlraum vor, sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und ermitteln nach 18 Uhr das Wahlergebnis.
Wir freuen uns über Ihre Bereitschaftserklärung bis zum 31.05.2026 an nebenstehenden Kontakt.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Wer darf wählen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 14.08.2026 bei einer Meldebhörde in Mecklenburg-Vorpommern mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Wahlberechtigte werden von Amts wegen am 14.08.2026 in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen. Dies ist die Voraussetzung für den Wahlgang.
Das Wählerverzeichnis kann von den Wahlberechtigten vom 31.08. bis zum 04.09.2026 zur Prüfung der Richtigkeit der eigenen Angaben eingesehen werden.
Wahlbenachrichtigung
Allen Wahlberechtigten sollen bis zum 29.08.2026 die Wahlbenachrichtigungen zugegangen sein (Brief mit Aufschrift "Amtliche Wahlunterlage").
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte umgehend bei der Wahlbehörde. Ihre Wahlberechtigung wird dann geprüft und ggf. korrigiert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine Korrektur ist bis zum 20.09.2026 um 15 Uhr in der Wahlbehörde möglich, wenn Sie die fehlende Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht verschuldet haben.
Barrierefrei wählen im Rathaus
Im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen ist es vom 24.08. bis zum 18.09.2026 möglich im Briefwahllokal, Zimmer 306 (Ratssaal), barrierefrei zu wählen.
Der barrierefreie Zugang zum Rathaus (Fahrstuhl) befindet sich am Hintereingang.
Bitte beachten Sie die oben genannten Öffnungszeiten des Briefwahllokals.
Wahlscheine / Briefwahl
Ich kann am Wahltag nicht mein Wahllokal aufsuchen oder möchte aus anderen Gründen mit Briefwahl wählen
Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag) erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein per Post nach Hause, an eine von Ihnen angegebene abweichende Versandanschrift oder persönlich im Briefwahllokal im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen mit der Möglichkeit der Briefwahl Vorort in einer Wahlkabine.
Mitzubringen ist der Personalausweis/Reisepass! Bitte auch die Wahlbenachrichtigung vorlegen (Rückseite = Wahlscheinantrag)!
Briefwahlunterlagen und Wahlschein werden ausgestellt, wenn ein Wahlscheinantrag gestellt wurde.
Ab wann werden Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder verschickt?
Briefwahlunterlagen können erst ausgehändigt oder verschickt werden, wenn diese vollständig in der Wahlbehörde vorliegen. Weil die Stimmzettel in der Regel erst ca. 4 Wochen vor der Wahl geliefert werden, ist mit einem Beginn der Briefwahl ab dem 24.08.2026 zu rechnen.
Ab diesem Tag werden im Briefwahllokal des Amtes Bergen auf Rügen im Zimmer 306 des Rathauses der Stadt Bergen auf Rügen zu den oben angegebenen Öffnungszeiten Wahlscheinanträge entgegengenommen und Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
Schriftliche sowie Online-Wahlscheinanträge werden dann direkt nach Eingang bearbeitet und Briefwahlunterlagen unverzüglich versendet.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Ein Wahlschein/Briefwahl kann grundsätzlich bis zum 18.09.2026 um 12 Uhr beantragt werden.
In den letzten Tagen vor der Wahl nutzen Sie bitte die persönliche Beantragung im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen und ggf. die Briefwahl dort an Ort und Stelle in der Wahlkabine. Wegen der Postlaufzeiten kann ein zu später Versand der Briefwahlunterlagen dazu führen, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig, bis spätestens 18 Uhr am Wahltag, eintrifft.
Nur in besonderen Sonderfällen ist eine Beantragung noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr im Briefwahllokal möglich (siehe Sonderfälle bei den Öffnungszeiten Wahlbehörde/Briefwahllokal).
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
1. Online-Wahlscheinantrag
Bitte scannen Sie den QR-Code unten rechts auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie diesen Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13073010 (Sie wählen: Postzustellung nach Hause, an abweichende Versandanschrift oder Abholung im Rathaus)
2. Persönlich im Briefwahllokal im Rathaus (nicht telefonisch)
Sie können die Briefwahl persönlich im Briefwahllokal im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Markt 5/6, Zimmer 306 (Ratssaal) beantragen. Bringen Sie möglichst Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Im Briefwahllokal besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl Vorort in einer Wahlkabine. Bitte weisen Sie sich mit einem Personalausweis oder Reisepass aus! (persönliche Aushändigung)
3. Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Brief
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Bitte ergänzen Sie die noch offenen Felder und achten Sie darauf, dass das Geburtsdatum enthalten ist. Anschließend senden Sie den Wahlscheinantrag an das Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen. Den Wahlscheinantrag können Sie auch in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen. (Sie wählen: Postzustellung nach Hause, an abweichende Versandanschrift oder Abholung im Rathaus)
4. Per E-Mail (formlos)
Sie können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines formlos per E-Mail senden an: wahlen@stadt-bergen-auf-ruegen.de
Dieser Antrag muss folgendes enthalten: Name, alle Vornamen, Geburtsdatum, vollständige amtliche Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift, wenn Sie die Wahlunterlagen an einer anderen Anschrift empfangen möchten.(Sie wählen: Postzustellung nach Hause, an abweichende Versandanschrift oder Abholung im Rathaus)
- Der Antrag auf Briefwahl kann nicht telefonisch erfolgen!
- Bitte geben Sie immer eine Telefonnummer an für eventuelle Rückfragen. Danke!
Was kann ich machen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind?
Bitte beachten Sie, dass es zu Wahlen wegen des erhöhten Aufkommens zu längeren Postlaufzeiten von bis zu einer Woche kommen kann.
Ist davon auszugehen, dass Ihre Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sind, melden Sie sich bitte bei der Wahlbehörde. Bei Glaubhaftmachung und schriftlicher Erklärung gegenüber der Wahlbehörde wird der zuerst ausgestellte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
Dies ist zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokales auch noch am Samstag, dem 19.09.2026, von 9.00 – 12.00 Uhr möglich.
Briefwahlunterlagen verloren?
Verlorene Wahlscheine und verlorene Stimmzettel aus Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.
Können Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt werden?
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist möglich.
Die abholende Person muss den unterschriebenen Wahlscheinantrag mit Vollmacht (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) vorlegen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten (Dies hat die bevollmächtigte Person der Wahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern).
Ausweis/Reisepass mitbringen!
Wie packe ich meinen Wahlbrief richtig?
- Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen (maximal 1 Stimme links = Erststimme und 1 Stimme rechts = Zweitstimme).
- Gekennzeichneten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
- Auf dem hellroten Wahlschein Ort und Datum eintragen und persönlich unterschreiben! Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig! (Bei Unterstützung durch Hilfsperson: Kästchen Hilfsperson ankreuzen und Unterschrift der Hilfsperson)
- Den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen hellroten Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag legen und diesen verschließen.
Wann und wo muss der Wahlbrief eingehen?
Der Wahlbrief muss bei der aufgedruckten Wahlbehörde (Amt Bergen auf Rügen, Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen) spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.
Der ordnungsgemäß gepackte, hellrote Wahlbrief muss rechtzeitig zur Post gegeben werden (DHL – gelbe Briefkästen – keine Briefmarke erforderlich), sodass trotz Postlaufzeit der rechtzeitige Posteingang bis zum Wahltag sichergestellt ist.
Alternativ kann er bis 18.00 Uhr am Wahltag in den Hausbriefkasten des Rathauses der Stadt Bergen auf Rügen eingeworfen werden bzw. im dortigen Briefwahllokal (Ratssaal, Zimmer 306) persönlich abgegeben werden.
Ich habe Briefwahlunterlagen erhalten, aber will im Wahllokal wählen
Die Teilnahme an der Urnenwahl ist auch mit Wahlschein möglich. Gegen Abgabe des Wahlscheins händigt der Wahlvorstand im Urnenwahllokal einen Stimmzettel für die Urnenwahl aus.
Die Wahlteilnahme ist in jedem Wahllokal des Wahlkreises möglich, der auf Ihrem Wahlschein benannt ist.
Wahlkreis 33: Garz/Rügen, Gustow, Poseritz, Stadt Sassnitz, Amt Nord-Rügen, Amt West-Rügen
Wahlkreis 34: Stadt Bergen auf Rügen, Buschvitz, Lietzow, Parchtitz, Patzig, Ralswiek, Rappin, Sehlen, Stadt Putbus, Amt Mönchgut-Granitz, Gemeinde Binz
Am Wahltag plötzlich krank
Sie können bis zum Wahltag um 15 Uhr im Briefwahllokal des Rathauses der Stadt Bergen auf Rügen (barrierefrei) einen Wahlschein beantragen und die Briefwahl Vorort durchführen, wenn Sie Ihren Wahlraum wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufsuchen können.
Oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person bringt Ihren unterschriebenen Wahlscheinantrag mit Vollmacht (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zum Briefwahllokal und erhält Ihre Briefwahlunterlagen. Diese können Sie zu Hause ausfüllen und bis 18 Uhr wieder zum Rathaus bringen lassen.