Änderung von Vor- und Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung)
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Eine Änderung des Familiennamens und des Vornamens ist aufgrund dessen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Anspruch auf eine beliebige Namensänderung besteht nicht.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Familienname oder Vorname eines Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland auf Antrag geändert werden.
Bei der Voraussetzung des „wichtigen Grundes“ handelt es sich um einen unbestimmten, rechtlich uneingeschränkt überprüfbaren Rechtsbegriff. Entscheidend ist, ob dem Antragsteller die Namensänderung so wichtig ist, dass die berechtigten Interessen anderer Personen und das öffentliche Interesse an einer verlässlichen Namensordnung dahinter zurückstehen müssen.
Antragsstellung:
Vor der Antragsstellung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, um alle Einzelheiten im Detail zu besprechen.
Das Amt Bergen auf Rügen ist für alle in dessen Amtsbereich gemeldeten Personen für die Durchführung von öffentlich-rechtlichen Namensänderungen zuständig.
Zur Einleitung des Verwaltungsverfahrens ist die Antragsstellung mittels Antragsformular notwendig. Die Prüfung auf Zulässigkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung stellt ein umfangreiches und zeitintensives Verfahren dar, bei dem viele Behörden beteiligt werden müssen und eine Vielzahl an Unterlagen sowie Urkunden eingereicht werden muss.
Eine entsprechende Liste mit allen beizubringenden Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Beratungsgespräch.
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Kostenstelle 4.5 der Kostenverordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V).
Demnach berechnen sich die Verwaltungsgebühren je nach Aufwand des Verfahrens und Einkommen der Antragssteller.
Änderung des Familiennamens: 210,00 Euro bis 970,00 Euro
Änderung des Vornamens: 140,00 Euro bis 625,00 Euro