aktuelle Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne in Mecklenburg-Vorpommern "Bau- und Planungsportal M-V (Bergen auf Rügen)"
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Stadt Bergen auf Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligungen sind auch per Mail unter stadtentwicklung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bekanntmachung der Stadt Bergen über das Bauvorhaben B196 Ortsumgehung Bergen nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V).
Die Informationen zum Planfestellungsverfahren sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die Verfahrensunterlagen sind in digitaler Form über die Links zum Vorhabenträger in der Bekanntmachung abrufbar.
- Bekanntmachung B196 Ortsumgehung Bergen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.06.2026 bis 30.06.2026
Bekanntmachung der Stadt Bergen auf Rügen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Feuerwehr/Zivilschutz Bergen auf Rügen“ nach § 13a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung
Die Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen hat auf ihrer Sitzung am 21.05.2025 mit Beschluss-Nr. 067-05/25 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 60 „Feuerwehr/Zivilschutz Bergen auf Rügen“, sowie den Entwurf der Begründung gebilligt.
Es wurde ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und das Absehen einer Umweltprüfung / Umweltbericht beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.09.2025 bis 30.10.2025
Verfahrensunterlagen:
- Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Amtsbote
- Offenlagefassung - B-Plan Nr. 60 Plan
- Offenlagefassung - B-Plan Nr. 60 Begründung
- Anl. 1 - faunistischer Kartierbericht
- Anl. 2 - Fledermauserfassung
- Anl. 3 - Artenschutzfachbeitrag
- Anl. 4 - Baumkartierung
- Anl. 5 - Geotechnischer Bericht
- Anl. 6 - Brandschutzbedarfsplan
- Anl. 7 - Schalltechnisches Gutachten
Bekanntmachung der Stadt Bergen auf Rügen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vbB-Planes Nr. 63 „Hundepension Tilzow“ nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen hat auf der öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 mit Beschluss-Nr. 026-02/24, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für den teilweisen Bereich der ehemaligen Kaserne Tilzow, Gemarkung Tilzow, Flur 1, Flurstück 88/2 beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 29.09.2025 bis 30.10.2025.
Verfahrensunterlagen:
- Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung - Amtsbote
- Vorentwurf - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 63 Plan
- Vorentwurf - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 63 Begründung
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Stadt Garz / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Gustow / Rügen
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligung sind auch per Mail unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bauleitplanverfahren – Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow, ergänzendes Verfahren
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gustow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf der Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der Planung wird die Teilaufhebung der rechtskräftigen Planung (ca. 2,2 ha) verfolgt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Anschnitt des Geltungsbereichs des noch bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 mit den Flurstücken 31/54, 31/59, 31/60, 31/61, 31/62, 31/95 (teilweise), 31/96, 31/97, 31/98, 31/99, 31/100, 31/101, 31/102, 31/108 der Gemarkung Gustow, Flur 3 sowie die Flurstücke 1/1, 1/2, 1/9, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/23, 1/22, 1/24, 1/25, 1/26 der Gemarkung Gustow, Flur 4.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden.
Verfahrensunterlagen:
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Lietzow / Rügen
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Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Poseritz / Rügen
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Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Ralswiek
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden.
Momentan liegen keine Beteiligungsverfahren vor.
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Rappin
Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie per Mail an Frau Erwin unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de senden.
Bekanntmachung der Gemeinde Rappin über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rappin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rappin hat am 12.03.2026 mit Beschluss Nr. 31-06/26 den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rappin im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ sowie den geänderten Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Reiterhofs in Zirmoisel in der Gemeinde Rappin. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 19/2 (teilweise) der Flur 1 der Gemarkung Zirmoisel mit einer Größe von ca. 3,86 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.06.2026 bis 14.07.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 3: Umweltbericht zum F-Plan
- Anlage 4: Artenschutzfachbeitrag zum F-Plan
- Anlage 5: umweltbezogene Stellungnahmen der TÖBs zum F-Plan
- Anlage 6: umweltbezogene Stellungnahmen zum F-Plan
- Anlage 7: Bekanntmachung über die Öffentlichkeitbeteiligung zum F-Plan
Bekanntmachung der Gemeinde Rappin über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ der Gemeinde Rappin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rappin hat am 12.03.2026 mit Beschluss Nr. 32-06/26 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Reiterhof Zirmoisel“ der Gemeinde Rappin sowie den geänderten Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Städtebauliches Ziel ist der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Reiterhofs um Beherbergungskapazitäten, ein Betreiberwohnhaus, ein Hofcafé, eine Fahrzeug- und Maschinenhalle und ein Tierkrematorium in Zirmoisel in der Gemeinde Rappin. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 19/2 (teilweise) der Flur 1 der Gemarkung Zirmoisel mit einer Größe von ca. 3,86 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.06.2026 bis 14.07.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 4: Umweltbericht zum B-Plan
- Anlage 5: Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan
- Anlage 6: umweltbezogene Stellungnahmen der TÖBs zum B-Plan
- Anlage 7: umweltbezogene Stellungnahmen zum B-Plan
- Anlage 8: Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan
Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Sehlen
Stellungnahmen, Informationen oder Anregungen im Rahmen dieser Beteiligung können Sie per Mail an Frau Erwin unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de senden.
Bekanntmachung der Gemeinde Sehlen über das Bauvorhaben B196 Ortsumgehung Bergen nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V).
Die Informationen zum Planfestellungsverfahren sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die Verfahrensunterlagen sind in digitaler Form über die Links zum Vorhabenträger in der Bekanntmachung abrufbar.
- Bekanntmachung B196 Ortsumgehung Bergen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.06.2026 bis 30.06.2026
Bekanntmachung der Gemeinde Sehlen über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sehlen „Windpark Groß Kubbelkow Süd“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sehlen hat am 07.04.2025 mit Beschluss Nr. 34-05/25 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sehlen beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für den „Windpark Groß Kubbelkow Süd“. Der Änderungsbereich ist ca. 141 ha groß und umfasst Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Groß Kubbelkow und der Flur 1 und 3 der Gemarkung Teschenhagen. Das Windenergievorhaben liegt auf Flächen zwischen Platvitz, Groß Kubbelkow, Teschenhagen, Güttin und Dreschvitz.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Aus diesem Grund erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.03.2026 bis 30.04.2026
Verfahrensunterlagen:
- Anlage 3: Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung 2025
- Anlage 4: Ergebnisbericht Brutvögel 2025
- Anlage 5: Geltungsbereich Tabelle
- Anlage 6: Geltungsbereich Karte
- Anlage 7: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Anlage 8: Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit