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Wiederholungswahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Patzig am 13. Oktober 2024

Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung bei der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Patzig am 09. Juni 2024, die das Wahlergebnis im Einzelfall beeinflusst haben können, findet am 13. Oktober 2024 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Wiederholungswahl statt.

Da das Wahlvorschlagsverfahren mängelfrei durchgeführt wurde, bleiben die Wahlvorschläge der Hauptwahl gültig.

Alle Wahlberechtigten erhalten neue Wahlbenachrichtigungen.

Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, findet diese am 27. Oktober 2024 statt.

Beantragung Wahlschein und Briefwahl

Wahlscheine können persönlich, schriftlich (E-Mail an: wahlen@stadt-bergen-auf-ruegen.de, Brief an: Stadt Bergen auf Rügen, Wahlen, Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen, Fax: 03838 811 203) oder online beantragt werden.

Es kann das anliegende Formular „Antrag Wahlschein“ verwendet werden; formlose Anträge per E-Mail oder Brief sind grundsätzlich zulässig. Der Antrag muss alle Vornamen und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift enthalten.

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 29. August 2024 bis zum 06. Oktober 2024 unter:

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13073010

Im Wahlbüro des Amtes Bergen auf Rügen im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Markt 5/6, Zimmer 225, können vom 09. September bis 13. Oktober 2024 Wahlscheine persönlich beantragt sowie die Briefwahl Vorort durchgeführt werden:

Mo.       9.00 – 12.00 Uhr             

Di.          9.00 – 12.00 Uhr   und   13.30 – 17.30

Do.         9.00 – 12.00 Uhr   und   13.30 – 15.30

zusätzlich:           11. Oktober 2024            9.00 - 12.00 Uhr

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (12. Oktober 2024), 12.00 Uhr, im Wahlbüro ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlscheinantrag noch bis zum Wahltag (13. Oktober 2024), 15.00 Uhr, gestellt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in der „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Die Gemeindewahlleitung