Zweite juristische Staatsprüfung absolvieren
Nr. 99019002031000Volltext
Mit der Abnahme des zweiten juristischen Staatsexamen endet Ihr Juristischer Vorbereitungsdienst. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ oder „Assessorin“ zu führen.
Die Prüfung besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von 5 Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis erteilt.
Der juristische Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Das Landesjustizprüfungsamt erteilt Ihnen nach erfolgreicher Prüfung ein Zeugnis mit der erreichten Gesamtnote und Gesamtpunktzahl. Damit haben Sie die Befähigung zum Richteramt erworben und dürfen die Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor" führen.
Die Zweite juristische Staatsprüfung wird in Mecklenburg-Vorpommern zwei Mal im Jahr durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind acht Aufsichtsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden zu fertigen. Davon sind vier Aufsichtsarbeiten aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Strafrecht und zwei aus dem Öffentlichen Recht. Der mündliche Teil der Prüfung umfasst einen Aktenvortrag und je einen Prüfungsabschnitt aus dem Zivilrecht, aus dem Strafrecht, auf dem Öffentlichen Recht und aus dem von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.
Voraussetzungen
- Sie haben das erste juristische Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen
Die Zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie sich im juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Sie werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts dem Landesjustizprüfungsamt zur Prüfung vorgestellt. Ein eigener Antrag an das Landesjustizprüfungsamt ist nicht erforderlich.
Haben Sie die zweite juristische Staatsprüfung bei erstmaligen Ablegen in Mecklenburg-Vorpommern bestanden, können Sie die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen. Die Prüfung müssen Sie im nächst erreichbaren Prüfungstermin vollständig wiederholen. Sie erhalten nach Antragstellung eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühren für das Notenverbesserungsverfahren. Diese müssen Sie fristgerecht überweisen, um zum Notenverbesserungsverfahren zugelassen zu werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.
Für das erstmalige Ablegen der Zweiten juristischen Staatsprüfung fallen keine Kosten an.
Für die Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch das Landesjustizprüfungsamt Gebühren in Höhe von 450 Euro zahlen. Diese sind als Vorschuss zu leisten. Die Gebühren ermäßigen sich in bestimmten Fällen, so zum Beispiel, wenn Sie nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung auf die weitere Durchführung verzichten.
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist.
Jeder Prüfling wird durch das Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die Aufsichtsarbeiten werden im 20. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von 2 Wochen angefertigt. Nach Anfertigung der Arbeiten absolviert der Prüfling die Wahlstation des Vorbereitungsdienstes, während die Aufsichtsarbeiten durch 2 Prüfer / Prüferinnen bewertet werden. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung, welche zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats stattfindet. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Mit Bestehen der Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst abgeschlossen.
Nachdem Sie von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zur Zweiten juristischen Staatsprüfung vorgestellt worden sind, werden Sie zum schriftlichen Teil der Prüfung geladen. Der schriftliche Teil der Prüfung findet im 21. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von etwa zwei Wochen statt. Nach der schriftlichen Prüfung setzen Sie Ihren Vorbereitungsdienst in der Wahlstation fort. Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen, die nach Abschluss der Wahlstation zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats durchgeführt wird.
Während des Notenverbesserungsverfahrens befinden Sie sich nicht mehr im Vorbereitungsdienst. Nach Einreichung des Antrags wird dieser geprüft. Im Anschluss werden Sie zur Zahlung der Gebühren aufgefordert. Wenn Sie fristgerecht gezahlt haben, werden Sie zur schriftlichen Prüfung geladen.
Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren dauert knapp 6 Monate.
Fristen
Keine.
Den Antrag auf Notenverbesserung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie auch die Prüfungsgebühr entrichten. Soweit zwischen der ersten mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin ein kürzerer Zeitraum liegt, können Sie die Wiederholung zur Notenverbesserung noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin absolvieren.
Für das erstmalige Ablegen der Zweiten juristischen Staatsprüfung müssen Sie keinen Antrag stellen und daher keine Antragsfristen beachten.
Für die Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung einen Antrag beim Landesjustizprüfungsamt stellen.
Zuständige Stelle
Landesjustizprüfungsamt
Fachlich freigegeben durch
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Formulare
Für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die erforderlichen Unterlagen bereits eingereicht. Deshalb brauchen Sie für das erstmalige Ablegen der Zweiten juristischen Staatsprüfung keine weiteren Unterlagen einreichen.
Für die Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung einen Antrag beim Landesjustizprüfungsamt stellen. Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizufügen.