Zuschuss für bestimmte Projekte des Volkshochschulverbandes M-V oder dessen Träger beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Veranstaltungen für Volkshochschulen, die insbesondere geeignet sind, zur Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens oder der Erhöhung der Qualität in diesem Bereich beizutragen.
Die geförderten Maßnahmen dienen dazu, allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein plurales und flächendeckendes Weiterbildungsangebot zu bieten. So soll insbesondere die individuelle Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen unterstützt und gefördert werden. Die Weiterbildung soll die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kompetenzen und Qualifikationen ermöglichen, zur Orientierung und Lebenshilfe dienen sowie zu selbständigem, eigenverantwortlichem und kritischen Handeln im persönlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben befähigen. Dazu gehört u. a. auch die Fähigkeit zu dem verantwortlichen Umgang mit der Natur. Bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote sollen deshalb auch die Nachhaltigkeit befördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt ist der Volkshochschulverband beziehungsweise dessen Träger
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Art einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Grundlage der Förderung ist ein verbindlicher Finanzierungsplan.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Bildungsministerium M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bildungsministerium M-V