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Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Nr. 99076009131000

Volltext

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V

Fachlich freigegeben am

09.09.2021

Formulare