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Visum für Studierende beantragen

Volltext

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.

Kein Visum für die Einreise benötigen:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA. Bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/EWR beantragen.

Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der nachfolgenden Seite des Auswärtigen Amtes:

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass (gültig mindestens für die Dauer des beantragten Visums)
  • zwei aktuelle Passbilder
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten sind abhängig von der Art und der Dauer des Aufenthaltstitels.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen bietet auch das Merkblatt "Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern".

Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.

Voraussetzungen

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (z. B. Berufsakademie, Studienkolleg).

Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:

  • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
  • Sprachprüfung
  • Auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
  • Studium (Grundstudium. Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
  • Aufbau-, Zusatz-. Ergänzungsstudium oder Promotion
  • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung oder üblich sind
  • Finanzierung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherung in Deutschland
  • Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.

Zuständige Stelle

Ein ggf. erforderliches nationales Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben, zu beantragen.

Hinweis: Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.09.2016