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Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen

Volltext

  • Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet möglichen Veranstaltern zur Rechtssicherheit das Formular zur Anzeige einer öffentlichen bemerkbaren Veranstaltung an.
  • Daraufhin prüft die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit allen einzubeziehenden Behörden anhand Ihrer Angaben, z.B. welche Auflagen hinsichtlich Lärmschutz, Brandschutz   oder der sanitätsdienstlichen Versorgung notwendig erscheinen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr für die Nutzung der kommunalen Veranstaltungsflächen regelt eine Satzung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V