Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen
Volltext
- Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet möglichen Veranstaltern zur Rechtssicherheit das Formular zur Anzeige einer öffentlichen bemerkbaren Veranstaltung an.
- Daraufhin prüft die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit allen einzubeziehenden Behörden anhand Ihrer Angaben, z.B. welche Auflagen hinsichtlich Lärmschutz, Brandschutz oder der sanitätsdienstlichen Versorgung notwendig erscheinen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Weitere Informationen zu den Veranstaltungsflächen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhalten Sie hier: Informationen für Veranstaltende
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr für die Nutzung der kommunalen Veranstaltungsflächen regelt eine Satzung.
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungs- und Gebühresatzung für Märkte und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Anlage 2 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Märkte und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- aktuelle Lagepläne der Veranstaltungsflächen
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V