Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch einen Spielenden melden
Nr. 99089160261001Volltext
Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden.
Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sind können Sie online einen Hinweis einreichen.
Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten könnten sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- ob Sie gewonnen haben
- Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
- die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Bonusangebote
- ID-Verifizierung
- Schließung Ihres Kontos
- IT-Probleme
- Kundendienstprobleme
Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten)
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
- Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
- Zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
- In der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
- In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben, zuständig.
- Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 8 Wochen.
Fristen
keine
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).
In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.
Ansprechpunkt
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).
In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.