Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Nr. 99031011261000Volltext
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Rechtsgrundlage(n)
§18 Absatz 1 der GefStoffV
Erforderliche Unterlagen
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Fristen
Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport