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Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) - Aufstiegserlaubnis beantragen

Nr. 99080103001000

Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

  • die öffentliche Sicherheit,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
  • die Umwelt.

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

  • Bundesfernstraßen,
  • Bundeswasserstraßen oder
  • Wohngrundstücke. 

Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben? 
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls:
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
    • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
    • Lageplan
    • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
    • Freigabe Deutsche Flugsicherung
    • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
    • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
    • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

Voraussetzungen

  • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
  • erforderliche Kompetenznachweise
  • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
    • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
    • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern fallen folgende Kosten an:

  • geografische Genehmigung: je nach Prüfungsaufwand EUR 50,00 bis EUR 3.500,00
  • Betriebsgenehmigung: je nach Prüfungsaufwand EUR 200,00 bis EUR 2.000,00
  • Gebühr: 100,00 Euro
    100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.
  • Gebühr: 200,00 Euro
    200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Referat 630