Umzugsbeihilfe für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnung
Allgemeine Informationen
Auszubildende und Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung bzw. des Studiums ihren Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald anmelden, haben die Möglichkeit eine einmalige Umzugskostenbeihilfe in Höhe von 200,00 Euro im Rahmen der Satzung zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf einmalige Umzugskostenbeihilfe für Auszubildende und Studierende
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag bzw. Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Sollte der Antrag per Post geschickt werden, sind die vorstehenden Unterlagen in Kopie zusammen mit dem Antrag einzureichen. Die Unterlagen sind im DIN A4-Format einzureichen (kleinere Kopien, z.B. Personalausweis, können auf einem DIN A4-Papier aufgeklebt eingereicht werden).
Voraussetzungen
- erstmalige Anmeldung mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums
- hauptwohnsitzlicher Aufenthalt mindestens bis zum 31.12. des Beantragungsjahres
- Antragstellung innerhalb eines Jahres ab Beginn des Studiums/ der Ausbildung
Verfahrensablauf
- Antrag auf Umzugskostenbeihilfe
- Prüfung und Entscheidung
- bei Bewilligung Übersendung eines Berechtigungsscheines zur Vorlage bei der Greifswald-Information
Hinweise
Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise.