Tierquälerei verfolgen
Nr. 99089024176000Volltext
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen.
Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:
- Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist)
- Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
- Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.
Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.
Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.
Voraussetzungen
- Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- Sie erstatten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
- Der Sachverhalt wird geprüft (ggf. durch eine Vorortkontrolle) und es werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Fristen
- möglichst unverzügliche Einreichung
Formulare
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
- Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich der Verstoß stattgefunden hat
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter MV - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) - Polizei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (zum Beispiel lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.