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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

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Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerbliche Erlaubnisse benötigt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung darüber, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen z. B. keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Erteilung einer Taxikonzession
  • oder der Erteilung öffentlicher Aufträge etc.


Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, schriftlich oder per Telefax, bei Ihrer jeweiligen Gemeinde, beantragen. Sie erhalten die Bescheinigung dann per Post zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Firmenbezeichnung
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten können unterschiedlich ausfallen, je nach entsprechender Satzung über die Verwaltungsgebühren Ihrer Gemeinde.