Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Nr. 99076009131000Volltext
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V