Schutzimpfungen Finanzierung
Nr. 99134028174000Volltext
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern