Schornsteinfegerangelegenheiten
Volltext
- Zum 01.01.2013 ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vollständig in Kraft getreten.
- Das Schornsteinfegerwesen ist somit an die europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angepasst. Es besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich.
- Die Schornsteinfegerarbeiten sind für den Wettbewerb geöffnet worden.
- Jeder Eigentümer hat für seine kehr- und überprüfungspflichtige Anlage einen Feuerstättenbescheid durch den für ihn zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erhalten. In diesem Bescheid sind alle wiederkehrenden durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten sowie deren Ausführungsfristen aufgeführt.
- Rechtsgrundlage
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Kehr- und Überprüfungsordnung
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz-Zuständigkeitsverordnung
- Schornsteinfegerwesen-Kostenverordnung