Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung
Allgemeine Informationen
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Kosten
keine
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung