Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Nr. 99107008071000Volltext
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Änderung: gebührenfrei
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Online:
- Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
- Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.
Postalisch:
- Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Fachlich freigegeben durch
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice