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Personalausweis Statusabfrage

Nr. 99008001015000

Volltext

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis
 
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk.
 
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
 
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333

Fachlich freigegeben am

26.05.2015

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

ca. 4 - 6 Wochen

Zuständige Stelle

In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. 

Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält.

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT4

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern