Patenschaft für Grünflächen
Volltext
- Auf konkrete Nachfrage werden in geeigneten Fällen Patenschaftsvereinbarungen für bestimmte öffentliche Grünflächen abgeschlossen.
- Die Struktur der Patenschaftsvereinbarungen folgt den o.g. Vorgaben:
- Freiwilligkeit (und jederzeitige Kündbarkeit),
- kein Rechtsanspruch auf bestimmte Pflegeerfolge,
- Unentgeltlichkeit und daraus abgeleitete Ehrenamtlichkeit,
- Begrenzung der möglichen Pflegleistungen durch Wollen und Können des Pflegenden und durch die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Grünfläche.