Nutzungsberechtigung für ein kostenfreies Vorschulticket beantragen
Volltext
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet allen Kindern, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Schule besuchen, ein kostenfreies Vorschulticket an.
Neben einem aktuellen Lichtbild benötigen Sie eine Bestätigung der Stadt für die Nutzung des Vorschultickets. Die Bestätigung können Sie hier online beantragen.
Mit dem Lichtbild und der Bestätigung können Sie dann das Vorschulticket in den Kundenzentren der RSAG beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021/BV/2537 vom 29.09.2021 zur Einführung eines kostenfreien Vorschultickets
Erforderliche Unterlagen
- Passbild
- Bestätigung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des Vorschultickets
Voraussetzungen
Kinder im Alter ab 6 Jahren,
- die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ihren Hauptwohnsitz haben und
- die noch nicht für den Erwerb des Schülertickets berechtigt sind
Verfahrensablauf
Bitte holen Sie sich die Nutzungsberechtigung von der Stadt ein und gehen Sie mit einem Lichtbild Ihres Kindes zu den Kundenzentren der RSAG.
Fristen
Erfolgt die Antragstellung bis zum 23. eines Monats, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des Folgemonats ausgestellt.
Erfolgt die Antragsstellung am 24. eines Monats oder später, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des auf den Folgemonat folgenden Monats ausgegeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Ticket ist frühestens ab dem 6. Geburtstag des Kindes gültig. Die Laufzeit des kostenfreien Vorschutickets endet automatisch mit dem ersten Schultag des neuen Schuljahres für allgemeinbildende Schulen in MV oder entsprechend des aufgedruckten Geltungszeitraums.