Inhalt

Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum sowie Miet- und Genossenschaftswohnungen in Wohngebäuden, die

  • vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt worden sind und
  • in innerstädtischen Altbauquartieren
  • in Städten belegen sind, die im Landesraumentwicklungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind, oder in denen mehr als 10.000 Einwohner leben.

Gefördert werden

  • die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen,
  • die barrierefreie und Barrieren reduzierende Anpassung von Wohnungen,
  • der nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen,
  • der Dachaufbau nach partiellem Rückbau (einzelne Geschosse oder Geschossabschnitte) von Wohngebäuden,
  • die Wiederherstellung der Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau,
  • die Nachrüstung von Personenaufzügen.

Modernisierung und Instandsetzung können insbesondere folgende Bausubstanz erhaltende oder verbessernde Maßnahmen sein:

  • Bauwerkstrockenlegung,
  • Holzschutzarbeiten an Tragwerkskonstruktionen,
  • Wiederherstellung oder Erneuerung des Daches, der Fassade, der Fenster oder anderer Bauteile im Wohngebäude,
  • Einbau oder Erneuerung der technischen Versorgung (Heizung, Elektroinstallation, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) oder der sanitären Einrichtungen,
  • Durchsetzung des bautechnischen Wärmeschutzes,
  • Änderung des Zuschnitts der Wohnungen,
  • Schallschutzmaßnahmen,
  • Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • bauliche Maßnahmen zum barrierefreien oder barrieren reduzierenden Umbau von Wohnungen,
  • Nachrüstung von Personenaufzügen und
  • Anbau oder Ersatz von Balkonen.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung als zinsgünstige Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Für Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind ein zusätzliches Darlehen als "Kinderzusatzdarlehen" gewährt werden.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.

Rechtsgrundlage(n)

Modernisierungsrichtlinien vom 30. April 2003 (AmtsBl. M-V S. 566), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 26.06.2012 (AmtsBl. M-V S. 578)

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Modernisierungsrichtlinien und die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de herunter geladen werden.

Zuständige Stelle

Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragsprüfung, Bewilligung sowie Darlehensverwaltung erfolgen im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer (Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind.

Verfahrensablauf

Der Eigentümer meldet sein Vorhaben für eine Förderung im laufenden Modernisierungsprogramm formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle) an. Die Bewilligungsstelle prüft die Förderanmeldung und entscheidet im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesministerium über die Erteilung von Fördervormerkungen (Antragsvorlagerechte). Nur Förderanmeldungen, für die ein Antragsvorlagerecht erteilt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.06.2013