Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges
Nr. 99131020007001Volltext
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro
Formulare
Voraussetzungen
Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 3 Monaten
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de
Fachlich freigegeben durch
Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Fristen
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.
Ansprechpunkt
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de