Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
Nr. 99123010023002Volltext
Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).
Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Fristen
keine
Zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen