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Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

Nr. 99015033017000

Volltext

Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.
Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.


Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:
- einer Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch das Integrationsamt anfragen
oder
- eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge er-gänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:

  • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen
  •  Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld
  • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Berufsausbildung
  • Sonstige Maßnahmen zur behindertengerechten Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen)

Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei jeder Leistung:

  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

Voraussetzungen

Sie beschäftigen schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Personen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen erfolgt online:

  • Sie beschreiben das Anliegen.
  • Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde.
  • Das Integrationsamt prüft den Antrag.
  • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
  • Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst beim/bei der Antragstellenden melden.
  • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
  • Das Integrationsamt übersendet den Bescheid postalisch an den Antragstellenden.

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bearbeitungsdauer

6-12 Wochen

Fristen

Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Integrationsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem/ oder Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er/ oder sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Integrationsamt senden muss.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Dezernat Inklusionsamt