Kostenübernahme bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung oder Abklärung der beruflichen Eignung bekommen
Nr. 99107070017000Volltext
Wenn Sie als Mensch mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Welche Eingliederungsleistungen für Sie in Frage kommen, hängt unter anderem davon ab,
- ob sich die Leistungen für Sie und Ihren konkreten Fall eignen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
- was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
- welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
- wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.
Während Sie an einer beruflichen Eignungsabklärung oder an einer Arbeitserprobung teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in dieser Zeit dann unter anderem Ihre
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie vorübergehend außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts untergebracht werden müssen,
- Lehrgangskosten, Kosten für Prüfungen oder Lernmittel,
- Reisekosten, wie Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Sie und Ihre Begleitperson
- Kosten für eine Haushaltshilfe und
- Kosten für die Kinderbetreuung.
Darüber hinaus können Sie während dieser Zeit weiterhin Arbeitslosengeld bekommen. Übergangsgeld erhalten Sie nur dann, wenn Sie wegen Teilnahme an diesen Maßnahmen kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen.
Ob Sie an einer beruflichen Eignungsabklärung oder an einer Arbeitserprobung teilnehmen müssen, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Voraussetzungen
Damit Sie die oben beschriebenen Leistungen bei Arbeitserprobung/Abklärung der beruflichen Eignung erhalten können, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Diagnosemaßnahme vereinbart haben.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Damit Ihre Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung bezahlt werden können, müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Agentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder ob Sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen sollten.
- Ist eine Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung nötig, vermittelt Sie Ihre Beraterin oder Ihre Berater an einen geeigneten Leistungserbringer, der mit Ihnen alle weiteren Schritte bespricht.
- Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Sie können diese gemeinsam vor Ort oder alleine zu Hause ausfüllen. Die Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
- Ihre Agentur für Arbeit entscheidet über Ihren Antrag. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt.
Bearbeitungsdauer
Bei Abgabe des Fragebogens
- vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme
- nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat
Fristen
Keine. Sie müssen aber vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Formulare bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales