Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
Nr. 99067004036000Volltext
Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Verlust des Jagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal 2 Wochen. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Rechtsbehelf
nicht erforderlich
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Gebühren
- Gebühr: 30,00 Euro
Ausfertigung von Zweitschriften der Jäger-, Falknerprüfungsurkunde oder Jagdscheine