Innergemeinschaftlicher Transport von zivilen Explosivstoffen (Verbringungsgenehmigung) Genehmigung
Nr. 99089033006000Volltext
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen (siehe BAM Website www.bam.de)
Voraussetzungen
- I. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Urheber
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)