Infektionsschutz Meldung
Allgemeine Informationen
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der jeweils zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es gibt keine Fristen zur Meldung, jedoch sollten sie zeitnah erfolgen, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu vermeiden bzw. schnellstmöglich einzudämmen.
Formulare
Meldeformular: Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG und erweiterter Meldepflicht in M-V
Labor-Meldeformular: Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG und erweiterter Meldepflicht in M-V
Die notwendigen Formulare sind abrufbar unter:
Hinweise
Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert Koch-Institut auf seinen Internetseiten.
Teaser
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.