Hundesteuer Befreiung
Nr. 99102013010000Formulare
Volltext
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022