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Hundesteuer Befreiung

Nr. 99102013010000

Formulare

Volltext

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022