Hundesteuer Anmeldung
Nr. 99102013002000Formulare
Volltext
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
Hund entlaufen: Die wichtigsten Suchtipps für Hundehalter
Hund entlaufen: Die wichtigsten Suchtipps für Hundehalter
Ein entlaufener Hund ist ein Albtraum für jeden Halter. Schnelles und richtiges Handeln kann in dieser Situation den entscheidenden Unterschied machen. Um Hundehalter in dieser Stresssituation bestmöglich zu unterstützen, möchte ich Ihnen gern den Ratgeber Hund entlaufen: Die wichtigsten Suchtipps für Hundehalter vorstellen.
Der Leitfaden gibt eine klare Anleitung und nützliche Tipps zu folgenden Themen:
- Sofortmaßnahmen: Was ist zu tun, wenn der Hund gerade erst entlaufen ist?
- Tipps für die Suche: Wo sollte man suchen und wen informieren?
- Hund gefunden: Wie verhält man sich bei einer Sichtung?
- Prävention: Wie kann man ein Entlaufen vermeiden?