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Hundesteuer Abmeldung

Nr. 99102013070000

Formulare

Volltext

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022