Hundesteuer Abmeldung
Nr. 99102013070000Formulare
Volltext
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Handlungsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022