Hundesteuer Abmeldung
Nr. 99102013070000Formulare
Allgemeine Informationen
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben,
- Sie haben Ihren Hund abgegeben.
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen.
- Ihr Hund ist entlaufen.
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Urheber
eGo M-V