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Hausnummer - Festsetzung

Nr. 99012021002000

Volltext

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

entsprechend der Satzung der Gemeinde

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am

26.07.2016