Hausnummer - Festsetzung
Nr. 99012021002000Volltext
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung