Grenzbescheinigung
Nr. 99123004000000Volltext
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V) vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. S. 366/435), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666, 671)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Fristen
keine
Formulare
Formlose Antragstellung
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen