Inhalt

Geräte-Altbatterien: bei Rücknahmestellen abgeben

Nr. 99001026090000

Volltext

Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben am

20.12.2021

Zuständige Stelle

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • kostenlos

Voraussetzungen

Sie können dem Vertreiber die Geräte-Altbatterien, die er als Neubatterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf haushaltsübliche Mengen.

Hinweise (Besonderheiten)

Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten die Entsorgung der Geräte-Altbatterien auch über Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile an.