Gehwegschaden melden
Allgemeine Informationen
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Kosten
keine
Fristen
keine
Hinweise
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Ansprechpunkt
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung