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Freiwillige Feuerwehr: Unfallversicherungsschutz

Volltext

Jeder Aktive im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern ist über die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Weiterhin werden mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet und für eine wirksame Erste Hilfe gesorgt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten der Versicherung bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord übernimmt die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr.

Handlungsgrundlage(n)

§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII in Verbindung mit der „Landesverordnung zur Vereinigung der Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord“ vom 20. Juni 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, S. 477)

Zuständige Stelle

jeweilige Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.10.2016