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Für den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben

Nr. 99148051269000

Volltext

Mit der Auszeichnung von Buchhandlungen im Rahmen des Deutschen Buchhandlungspreises soll der Erhalt der Buchkultur in Deutschland gefördert werden.

Sie können als inhabergeführte Buchhandlung die Auszeichnung des Deutschen Buchhandlungspreises erhalten, wenn Sie:

  • ein literarisches Sortiment oder
  • ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten,
  • innovative Geschäftsmodelle verfolgen oder
  • sich im Bereich der Lese und Literaturförderung engagieren.

Bei einer Auszeichnung können Sie neben dem Gütesiegel auch eine Prämie von bis zu 25.000 EUR bekommen. Die Höhe der Prämie hängt von der Anzahl der erfüllten Kriterien und dem durchschnittlichen Umsatz Ihrer Buchhandlung in den letzten 3 Jahren ab:

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz der vergangenen 3 Jahre von unter EUR 1 Million:
    • Gütesiegel und Prämie von 25.000 EUR für die 3 besten Buchhandlungen,
    • Gütesiegel und Prämie von 15.000 EUR für weitere 5 Buchhandlungen mit herausragender Leistung,
    • Gütesiegel und Prämie von 7.000 EUR für weitere 100 hervorragende Buchhandlungen.
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz der vergangenen 3 Jahre von über 1 Million EUR:
    • Gütesiegel ohne Prämie für bis zu 10 hervorragende Buchhandlungen.

Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Auszeichnung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Unterschriebene Einverständniserklärung zum Datenschutz
  • Unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung zur Verwendung der Prämien beim Deutschen Buchhandlungspreis
  • Bestätigung der Kenntnisnahme des Merkblattes zu den subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Deutschen Buchhandlungspreises

Voraussetzungen

Sie können sich bewerben,

  • wenn Sie Inhaber einer Buchhandlung sind,
  • diese unabhängig führen,
  • Sie ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben,
  • Sie sich in keinem Insolvenzverfahren befinden und
  • Ihre Buchhandlung herausragende Leistungen erbringt.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich für die Teilnahme am Deutschen Buchhandlungspreis online auf der Internetseite des Deutschen Buchhandlungspreises bewerben.

  • Gehen Sie auf die Website des Deutschen Buchhandlungspreises, füllen Sie Ihren Teilnahmeantrag online aus und schicken Sie diesen ab. Sie können dafür die Ausfüllanleitung auf der Seite des Deutschen Buchhandlungspreises zur Hilfe nehmen.
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Die E-Mail enthält auch Ihre Bewerbungsnummer und eine PDF mit Ihren Angaben.
  • Das PDF drucken Sie bitte aus und unterschreiben es.
  • Drucken Sie auch alle weiteren geforderten Unterlagen aus. Sie finden diese Unterlagen unter dem Navigationslink Bewerbungsunterlagen auf der Internetseite des Deutschen Buchhandlungspreises zum Download.
  • Unterschreiben Sie alle Unterlagen und senden Sie diese per Post an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
  • Das Erfordernis, die Unterlagen auszudrucken und zu unterschreiben, entfällt, wenn Sie sich im Online-Bewerbungsportal über „Elster – Mein Unternehmenskonto“ eingeloggt haben.
  • Sie können außerdem weitere Unterlagen einreichen, die Ihre Bewerbung ergänzen. Laden Sie diese bitte möglichst online auf dem Bewerbungsportal hoch. Sie müssen sich dafür mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.
  • Sie werden von der BKM per E-Mail informiert, wenn Sie für den Preis ausgewählt wurden.
  • Wenn Sie neben dem Siegel auch eine Prämie bekommen, wird diese von der BKM zu Beginn des nachfolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

Hinweis:

Sie können sich auch nach der Antragstellung innerhalb der Bewerbungsfrist in Ihr Benutzerkonto einloggen. So können Sie zum Beispiel die Daten Ihres letzten Antrags einsehen, wenn Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben möchten.

Fristen

Der Buchhandlungspreis wird jährlich vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind. Die aktuellen Jahresfristen können Sie der Internetseite des Buchhandlungspreises entnehmen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

21.12.2023

Rechtsbehelf

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.