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Förderung von Inklusionsbetrieben

Volltext

Inklusionsbetriebe sind auf Dauer angelegte Unternehmen. Sie bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung und soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an.

Insbesondere sollen schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes-, oder Mehrfachbehinderung auf diese Art in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

Gefördert werden können die Kosten für Ausstattung, Erweiterung, Modernisierung, betriebswirtschaftliche Gründungsberatung und besonderen Aufwand von Inklusionsbetrieben.

Art und Höhe der Förderung bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls. Es wird in der Regel ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu Grunde gelegt. Die Leistungen pro Arbeitsplatz für einen Beschäftigten aus der Zielgruppe beträgt bis zu 30.000 Euro und hinsichtlich der Gesamtinvestition bis zu 400.000 Euro je Inklusionsbetrieb.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Exposé

Voraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn die Inklusionsbetriebe:
 

  • auf Dauer angelegt sind,
  • sie rechtlich und wirtschaftlich selbständige Organisationen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen mit
  • erwerbswirtschaftlicher Zwecksetzung sind,
  • sie in der Rechtsform der Einzelkaufleute, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften betrieben werden,
  • sie nach den Regeln des Handels- und Gesellschaftsrechts buchführungspflichtig sind und
  • sie ihre Gewinne und Verluste ausweisen.
     

Die Inklusionsbetriebe können auch gemeinnützig betrieben werden.

Es müssen mindestens 30 %, höchstens jedoch 50 %, der Beschäftigten schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe sein.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Eine umfassende Beratung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt.

Der formlose Antrag auf Förderung eines Inklusionsbetriebes ist dort zu stellen.

Bearbeitungsdauer

abhängig von den Umständen des Einzelfalls

Formulare

  • Formulare: Antragsunterlagen werden nach formloser Antragstellung übersandt
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bearbeitung erfolgt nach dem jeweils geltenden Erlass des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Verbindung mit den BIH-Empfehlungen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abteilung Soziales

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Soziales
Dezernat Integrationsamt
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock

Ansprechpartnerin: Frau Milatz
Telefon: 0381-331 59174

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.03.2020