Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Volltext
Darüber hinaus fördert die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt und Fleischervorstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung auf formlosen Antrag des Eigentümers Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohn- oder Geschäftsgebäuden von städtebaulicher Bedeutung.
Informationen zum Verfahrensablauf
- Allgemeine Beratung und Erörterung der beabsichtigten Maßnahme zwischen dem Eigentümer und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, ggf. Vor – Ort - Termin mit dem Eigentümer, dem Architekten, dem Stadtbauamt und der Stabsstelle Stadtsanierung
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden!
- Erstellung von Modernisierungsunterlagen durch den beauftragten Architekten
dazu gehören:
- Standort des Gebäudes
- Grundbuchauszug
- Bestandsunterlagen (Lageplan, Ansichten, ggf. Grundrisse, Schnitte)
- Darstellung der zu sanierenden Bausubstanz und Fotodokumentation
- Berechnung des Bestandes (Wohn- und Nutzfläche , umbauter Raum)
- Nutzungsart des Gebäudes und Mietverhältnisse
- Planungsvorschlag (Ansichten, ggf. Grundrisse, Schnitte)
- Maßnahmenbeschreibung
- Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich detaillierte Aufschlüsselung der Kosten nach Gewerken mit Mengen und Preise
- Berechnung zum Planungsvorschlag (Wohn- und Nutzfläche , umbauter Raum)
- Rahmenplanerische und denkmalpflegerische Stellungnahmen.
- Ermittlung der Förderhöhe auf der Grundlage der jeweils gültigen Städtebau-förderrichtlinien des Landes Mecklenburg – Vorpommern (StBauFR) durch die Stabsstelle Stadtsanierung
- Ggf. Zustimmung zum Einsatz von Städtebaufördermitteln durch das Landesförderinstitut M-V auf Grundlage eines Antrages durch die Stabsstelle Stadtsanierung und Abschluss des Modernisierungsvertrages
- Abschluss des Modernisierungsvertrages
Grundsätzlich darf erst nach der Unterzeichnung durch die Vertragspartner mit der Baumaßnahme begonnen werden.
- Ausschreibung und Vergabe der vereinbarten Leistungen auf der Grundlage des jeweils gültigen Wertgrenzenerlasses und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Die Vergabe von Bauleistungen darf erst nach der Erteilung eines Bewilligungsbescheides bzw. nach der Unterzeichnung des Modernisierungsvertrages erfolgen.
- Durchführung der Baumaßnahmen und Abrechnung gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Hinweise zu den erforderlichen und vorzulegenden Unterlagen vor Baubeginn, bei der Durchführung (Ausschreibung) und Schlussabrechnung von privaten Modernisierungs-maßnahmen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt
Wichtiger Hinweis: Bei Nichteinhaltung des Verfahrens kann die Bewilligung widerrufen werden und bisher gewährte Mittel sind zurückzuzahlen. Darum klären Sie bitte immer vorab mit der Stabsstelle Stadtsanierung alle Fragen, die Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung Ihrer Modernisierungsmaßnahme haben.
Ihr Ansprechpartner bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Stabsstelle Stadtsanierung, Herr Bernd Splinter, Markt 15, 17489 Greifswald, per Telefon 03834-8536-1212 oder per E-Mail b.splinter@greifswald.de.