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Erlaubnis beantragen, Sportwetten durchzuführen oder im Internet zu vermitteln

Nr. 99089027005002

Volltext

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten stellen.
Sportwetten dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
Antragstellende können die veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland kann nur von Antragstellenden mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
  • Führungszeugnis 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung 
  • Bescheinigung des für die Steuer auf Sportwetten zuständigen Finanzamtes
  • Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder 
  • Sachkundenachweis 
  • Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel 
  • Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
  • Zahlungsabwicklungskonzept
  • IT-Sicherheitskonzept
  • Geldwäschekonzept
  • Sozialkonzept
  • Vertriebskonzept
  • Werbekonzept
  • Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielern auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
  • Darlegung, wie die Aufklärung über die Suchtrisiken der angebotenen Sportwetten, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
  • Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
  • Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
  • Erklärung Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
  • Erklärung Steuerberater oder Steuerberaterin, Rechtsberater oder Rechtsberaterin, Erklärung Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung Sportwetten in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:

  • Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
  • Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
  • Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Sportwetten kann online und schriftlich beantragt werden. 

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Sportwetten schriftlich beantragen wollen:

  • Bearbeiten Sie im ersten Schritt das Formular „Hauptantrag“. 
  • Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen. 
  • Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
  • Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
  • Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerten Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln). Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
  • Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.

Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:

  • Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an. 
  • Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto.
  • Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto.
  • Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.

Fristen

Fristtyp: Geltungsdauer

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich. 

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Online-Dienste vorhanden: Ja

Seit dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung von Sportwetten im Internet bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung, formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde

Ansprechpunkt

Gemeinsame Glücksspielbehörde