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Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Volltext

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb hat sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung eingesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern ist somit das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - d.h. in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich.

Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Unterstützende Institutionen

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV

Zuständige Stelle

Die jeweiligen  Jugendämter in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sind erste Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen - vor allem wenn es um persönliche Anliegen geht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.01.2020