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Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Architektenkammer M-V beantragen

Nr. 99012023060000

Volltext

Auf Antrag werden Sie in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen, wenn Sie nach § 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Architektur
  • Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung anhand von fünf von Ihnen erstellten und hoheitlich geprüften Statiken
  • Antragsteller, die in eine Tragwerksplanerliste einer anderen Architektenkammer eingetragen sind, müssen dies anhand einer aktuellen Bestätigung ihrer Architektenkammer nachweisen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Eintragungsgebühr, Gebührenspanne von EUR 50,00 - 210,00

Fristen

keine

Formulare

  • Formular: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Auch die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.

Ansprechpunkt

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930

info@ak-mv.de

Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Voraussetzungen

Sie können auf Antrag in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen werden, wenn Sie nach § 2 ArchIngG M-V dazu berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind

  • ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.

Wenn Sie bereits in einem anderen Land in eine entsprechende Liste eingetragen sind und für die Eintragung mindestens diese Anforderungen zu erfüllen hatten, brauchen Sie die Anforderungen nicht nachweisen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Bearbeitungsdauer

6 bis 12 Wochen

Zuständige Stelle

Architektenkammer M-V

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930

info@ak-mv.de

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.01.2020